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Nackt, nur ein Sklavengeschirr tragend und in Ketten gelegt wird die vermeintliche "Täterin" oder der "Deliquent" dem Tribunal vorgeführt. Dem Tribunal liegt nur daran die Wahrheit herauszufinden, nicht die Frage von nicht schuldig oder der Schuld zu klären. Die "Täterin" bzw. der "Deliquent" müssen dem Tribunal, das aus drei Personen besteht, wahrheitsgemäß Rede und Antwort stehen, sonst besitzen die Vorgeführten keinerlei Rechte. Sollte das Tribunal schlußfolgern, das die "Täterin" oder der "Deliquent" die Unwahrheit sagt bzw. vorgibt es nicht zu wissen oder gar leugnen oder aber andere Personen beschuldigen, wird die vorgeführte Person zur Wahrheitsfindung einem ange-messenem Verhör unterzogen. Die Härte des Verhörs wird individuell auf die vorgeführte Person angepasst sein und vor den anwesenden Zuschauern durchgeführt. Anschließend setzt das Tribunal die Verhandlung fort. |
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Wenn die Wahrheit gefunden ist, muß die vorgeführte Person selbst das Strafmaß bestimmen, das angemessen ist. Um der vorgeführten Person Hilfestellung bei der eigenen Straffindung zu geben, muß die "Täterin" bzw. der "Deliquent" folgende Aufgabe vor dem anwesendem Publikum meistern:
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